Die Hauptkäufer von Eintrittskarten haben das Recht, einen Antrag auf Einsicht, Richtigstellung oder Löschung der persönlichen Daten zu stellen. Der Antrag kann an den Veranstalter gerichtet werden.
Unter allen Umständen muss der Hauptkäufer seine Identität auf eine vom Veranstalter zu bestimmende Weise nachweisen. Ein Antrag wird innerhalb von dreißig (30) Tagen bearbeitet und der Hauptkäufer wird nach der Bearbeitung des Antrags benachrichtigt.
Wenn du weitere Informationen möchtest, kannst du die Datenschutzrichtlinie hier einsehen.