Das Widerrufsrecht gemäß den Verbraucherschutzbestimmungen gilt nicht für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten, wie beispielsweise Festival- oder Konzertkarten, wenn der Vertrag ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum für die Erbringung der Leistung vorsieht.
Dies ist in der Richtlinie 2011/83/EU der Europäischen Union vom Oktober 2011 festgelegt. Wie in dieser Richtlinie dargelegt, gilt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht für alle Käufe.
Weitere Informationen finden Sie in Artikel 16 Absatz (l) der Richtlinie, in dem die Ausnahmen vom Widerrufsrecht für zeitgebundene Dienstleistungen aufgeführt sind.